Eishockey-Profi Kilian Zündel fasste wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eine zweijährige Sperre aus. Der ÖEHV-Teamspieler akzeptiert die Beilegung des Verfahrens jedoch nicht, wie er auf Instagram bekanntgibt. Er will seinen Standpunkt im ordentlichen Verfahren vertreten.
Zündel unterschreibt Vereinbarung nicht
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Kilian Zündel aufgrund eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regularien des internationalen Eishockeyverbandes (IIHF) für zwei Jahre gesperrt werden soll. Der von den Graz99ers fristlos entlassene Vorarlberger erklärt nun, dass er das von der Österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) vorgelegte „Case Resolution Agreement“ nicht unterschrieben hat. „Ich habe das mir vorgelegte Case Resolution Agreement nicht unterzeichnet. Es liegt somit keine rechtskräftige Entscheidung und keine Sperre gegen mich vor“, erklärt Zündel via Instagram. Zuvor hatten die Graz99ers in einer Aussendung noch mitgeteilt, dass Zündel der einvernehmlichen Beilegung des Verfahrens zustimmen werde.
Ordentliches Verfahren steht bevor
Damit ist nun wieder die ÖADR am Zug. Nach Ablauf einer vierwöchigen Stellungnahmefrist soll es zu einer Anhörung kommen. Zündel will dabei seine Sicht der Dinge darlegen: „Ich werde meinen Standpunkt im ordentlichen Verfahren vertreten und bin zuversichtlich, dass die Umstände dort vollständig gewürdigt werden.“
Infusion nach Saisonende als Auslöser
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine intravenöse Infusion, die Zündel am 30. April 2026 – nach dem Ende der Saison in der win2day ICE Hockey League – erhalten haben soll. Dabei soll ihm innerhalb eines Zeitraums von zwölf Stunden eine Flüssigkeitsmenge von insgesamt mehr als 100 Millilitern intravenös verabreicht worden sein. Dies verstößt laut den Anti-Doping-Bestimmungen der WADA gegen die sogenannte „Prohibited List 2026“.
Zündel bestreitet Einnahme verbotener Substanzen
Zündel betont allerdings, dass es sich in seinem Fall um ein nicht-analytisches Verfahren handle. „Es handelt sich, wie auch die NADA Austria bestätigt hat, um ein nicht-analytisches Verfahren. Ich habe zu keinem Zeitpunkt verbotene Substanzen zu mir genommen. Die Verkürzung auf Doping im Sinne einer Substanzeinnahme wird meinem Fall daher nicht gerecht“, stellt der ÖEHV-Teamspieler klar.
Bild: fradimedia









